Lernförderung/ Fördern statt Wiederholen nach §45 des Hamburger Schulgesetzes (HmbSG)
Neben der integrativen Sprachförderung am Vormittag und der additiven Sprachförderung am Nachmittag bieten wir auch Lernförderung nach §45 des Hamburger Schulgesetzes an.
Hier erhalten Schüler und Schülerinnen, die in einem oder mehreren Fächern die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen nicht erfüllen, Förderunterricht in leistungshomogenen Kleingruppen von 4 bis 5 Kindern.
Unsere Fördergruppen finden montags bis freitags am Nachmittag 45 min in der Zeit zwischen 14.00 – 15.30 Uhr statt und sind themenbezogen (Rechtschreibung, Lesen oder Mathe) eingeteilt.
Die Förderung wird von studentischen Honorarkräften durchgeführt, die in enger Absprache mit den entsprechenden Lehrkräften Lerninhalte wiederholen und die Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen stärken.